Gestaltungsmoglichkeiten Zur Vermeidung Gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen Aus Finanzierungsentgelten

Gestaltungsmoglichkeiten Zur Vermeidung Gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen Aus Finanzierungsentgelten

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Koble…
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber verabschiedet...

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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber verabschiedete am 14. August 2007 das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008. Das Ziel dieser Neuregelungen ist die Verbesserung der Standortattraktivit t Deutschlands durch eine Senkung der Unternehmenssteuern. Durch eine geringere Steuerbelastung soll bewirkt werden, dass die Unternehmensgewinne nicht ins Ausland verlagert werden und somit das Steueraufkommen in Deutschland gesichert bleibt. (...) Die Gewerbesteuer ist in Gemeinden mit hohen Gewerbesteuerhebes tzen von nun an die dominierende Unternehmensteuer. Dies wird vor allem an den versch rften Regelungen bei den Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten deutlich, da es selbst bei einem negativen Betriebsergebnis vorkommen kann, dass Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Dies bedeutet, dass nicht nur Steuern auf die Gewinne gezahlt werden, sondern dass auch bei Unternehmen mit erwirtschafteten Verlusten durch m gliche Hinzurechnungen eine Gewerbesteuerlast entstehen kann, die aus der Substanz des Unternehmens - also dem Verm gen - heraus bezahlt werden muss. Somit ist die Gewerbesteuer keine reine Objektsteuer, sondern es besteht eine starke Tendenz zu einer Substanzbesteuerung. Aus diesem Grund m ssen die Tatbest nde der Hinzurechnungsvorschriften in der Unternehmenspraxis st rker in die Planung einbezogen und ggf. darauf reagiert werden. In diesem Sinne ist das Ziel dieser Arbeit Gestaltungsm glichkeiten aufzuzeigen, die zu einer Vermeidung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten f hren. Dazu wird zun chst die neue Rechtslage durch das UntStRefG 2008 mit Bezug auf die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen im Allgemeinen und die einzelnen Hinzurechnungstatbest nde im Besonderen dargestellt. Darauf aufbauend werden Gestaltungsm glichkeiten vorgestellt, durch die Unternehmen eine erh hte Steuerla

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Koblenz (ehem. FH Koblenz), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Gesetzgeber verabschiedete am 14. August 2007 das Unternehmensteuerreformgesetz (UntStRefG) 2008. Das Ziel dieser Neuregelungen ist die Verbesserung der Standortattraktivit t Deutschlands durch eine Senkung der Unternehmenssteuern. Durch eine geringere Steuerbelastung soll bewirkt werden, dass die Unternehmensgewinne nicht ins Ausland verlagert werden und somit das Steueraufkommen in Deutschland gesichert bleibt. (...) Die Gewerbesteuer ist in Gemeinden mit hohen Gewerbesteuerhebes tzen von nun an die dominierende Unternehmensteuer. Dies wird vor allem an den versch rften Regelungen bei den Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten deutlich, da es selbst bei einem negativen Betriebsergebnis vorkommen kann, dass Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Dies bedeutet, dass nicht nur Steuern auf die Gewinne gezahlt werden, sondern dass auch bei Unternehmen mit erwirtschafteten Verlusten durch m gliche Hinzurechnungen eine Gewerbesteuerlast entstehen kann, die aus der Substanz des Unternehmens - also dem Verm gen - heraus bezahlt werden muss. Somit ist die Gewerbesteuer keine reine Objektsteuer, sondern es besteht eine starke Tendenz zu einer Substanzbesteuerung. Aus diesem Grund m ssen die Tatbest nde der Hinzurechnungsvorschriften in der Unternehmenspraxis st rker in die Planung einbezogen und ggf. darauf reagiert werden. In diesem Sinne ist das Ziel dieser Arbeit Gestaltungsm glichkeiten aufzuzeigen, die zu einer Vermeidung gewerbesteuerlicher Hinzurechnungen aus Finanzierungsentgelten f hren. Dazu wird zun chst die neue Rechtslage durch das UntStRefG 2008 mit Bezug auf die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen im Allgemeinen und die einzelnen Hinzurechnungstatbest nde im Besonderen dargestellt. Darauf aufbauend werden Gestaltungsm glichkeiten vorgestellt, durch die Unternehmen eine erh hte Steuerla

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